Verwaltungsgerichtsentscheidung zur Abholzungsaktion im Januar 2006 in Onderbanken

Das höchste niederländische Gericht der Raad van State verkündete am 18. Juli 2007 ein für alle Parteien überraschendes Urteil. Die Abteilung für Verwaltungsrecht war mit der gerichtlichen Überprüfung der Abholzungsarbeiten vom Januar 2006 beschäftigt.

Nach Vortrag der Kläger flogen die Flugzeuge nun tiefer und verursachten mehr Lärm. Dies wurde vom niederländischen Umweltministerium nicht genügend beachtet.

Nach Auffassung des Gerichtes hätte hier ein Gutachten bezüglich der Änderungen des Lärms und der Abgase erstellt werden müssen.

Zudem wurde seitens der zuständigen Behörden kein Gutachten über etwaige Auswirkungen der Abholzungsarbeiten auf das Grundwasser erstellt. Der fragliche Bereich befand sich im Grundwasserschutzgebiet.

Die Einwände der Gemeinde Onderbanken, der Stadt Brunssum und der Vereinigung Stop Awacs Overlast waren nach Auffassung des Raad van State begründet.


Daher muss nun die Nimby-Freistellung zurück genommen werden. Die Entscheidung ist ein großer Erfolg für die Kläger.