25.03.2004

Vorstand nahm Akteneinsicht beim Bundesministerium für Umwelt in Bonn

Von unserem Rechtsanwalt Dr. Seifert wurde ein Akteneinsichtsantrag beim Bundesministerium für Umwelt gestellt. Diesem wurde entsprochen.
Daraufhin suchten einzelne Vorstandsmitglieder zum o. a. Termin das Ministerium auf. Ihnen wurden vorhandene Unterlagen des DES-MIL 2/88 zur Verfügung gestellt. Dieses Datenerfassungssystem war für die abgeschlossene Überprüfung des Lärmschutzbereichs erstellt worden.
Die Unterlagen des DES-MIL bezogen sich allerdings nur auf den prognostizierten Flugbetrieb der achtziger Jahre. Sie dienten als Grundlage für die Festsetzung des heute noch geltenden Lärmschutzbereichs.
Die Unterlagen wurden vor Ort gesichtet. Die Ergebnisse wurden unserem Rechtsanwalt mitgeteilt.